In dem Moment in dem Ihnen ein Immobilienmakler ein provisionspflichtiges Angebot zukommen lässt kommt ein erfolgsabhängiger Maklervertrag  zustande. Dieser besagt folgendes, wenn Sie die Immobilie kaufen ist die angegebene Provision fällig. Falls es nicht dazu kommt fallen auch keinerlei Kosten für Sie an

Falls ein solcher Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers fällt dieser unter das sogenannte Fernabsatzgesetz. Dies hat nun zur Folge das wenn wir Ihnen ein Angebot per E-Mail zukommen lassen 2 wichtige Punkte zu beachten sind.

1. Bestätigung, dass wir Sie über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht informiert haben.

Seit 13. Juni 2014 können Interessenten Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Allerdings nur dann wenn der Makler sie ordentlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hat ansonsten ist es unklar wie lange diese Frist laufen kann. Deswegen müssen wir ausdrücklich auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht hinweisen. Dies hätte nun allerdings zur Folge das wir jetzt zwei Wochen warten müssten bis wir Ihnen das Exposé zukommen lassen können. Deswegen ist der zweite Schritt von Bedeutung wenn Sie das Angebot sofort erhalten möchten.

2. Bestätigung, dass wir vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Dienstleistung beginnen dürfen.

Auf das Widerrufsrecht kann rechtlich gesehen nicht verzichtet werden. Deswegen können Sie uns lediglich beauftragen vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden zu dürfen. Sie können dann zwar innerhalb dieser zwei Wochen widerrufen es ist allerdings nicht notwendig. Es gilt nämlich immer noch, falls kein Kaufvertrag zustande kommt so entstehen auch keine Kosten für Sie. Allerdings würden wir uns sehr freuen wenn Sie uns eine Rückmeldung zum Angebot geben könnten.

Wir hoffen wir konnten ihnen mit diesem kurzen Beitrag erklären was es mit dem Widerrufsrecht bei Maklerverträgen auf sich hat.