Seit Mai 2014 ist die geänderte Energiesparverordnung (EnEV 2014) in Kraft, was nicht unerhebliche Konsequenzen für die Vermarktung von Immobilien hat. So muss jede Immobilie, die heute verkauft oder vermietet wird, laut Gesetz über einen Energieausweis verfügen. Verkäufer bzw. Vermieter sind danach verpflichtet, Interessenten diesen bereits beim ersten Besichtigungstermin vorzulegen. Folgende Pflichten sind hierbei zu beachten.

Informationspflicht in Anzeigen:
Eigentümer müssen bestimmte Eckdaten (u. a. Energieeffizienzklasse, Verbrauchsausweis) angeben. Fehlende Pflichtangaben stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Vorlagepflicht für den Energieausweis:
Spätestens bei der 1. Besichtigung muss der gültige Energieausweis vorgelegt werden.

Übergabepflicht:
Übergabepflicht des Energieausweises.
Käufern/Mietern muss bei Vertragsabschluss der Energieausweis übergeben werden.

Aber als langjähriger Eigentümer haben Sie vielleicht nicht immer alle Unterlagen greifbar, die heute zwingende Voraussetzung für den Verkauf oder Vermietung sind. Da helfen wir von MENTOR Immobilien gerne weiter, wir besorgen Ihnen den benötigten Energieausweis.

Ein gültiger Energieausweis ist die Grundlage für den Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. Gerne berät Sie unser Experte Herr Roland Metzger dazu persönlich. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch unter 09721 71940.